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Polizei muss Randalierer gleich dreimal in Gewahrsam nehmen

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04.02.2010 - 07:09 Uhr - Siegen. Zunächst randalierte ein 40-jähriger Obdachloser am 1.Februar in einem Weidenauer Reisebüro. Dort nämlich saß der Alkoholisierte auf einem Stuhl - mit einer Flasche Schnaps neben sich- und weigerte sich, den Laden zu verlassen. Da er sich auch gegenüber den alarmierten Polizeibeamten äußerst aggressiv gebärdete, wurde ihm schließlich ein Platzverweise erteilt, dem er allerdings nur zögerlich nachkam.

Zwei Stunden später musste die Polizei dann erneut hinzugezogen werden: Diesmal randalierte der 40-Jährige in der Notaufnahme des Weidenauer Krankenhauses. Dies sogar so arg, dass er andere Patienten durch sein Verhalten vertrieb.

Nun allerdings war "Schluss mit lustig" und der üble Störenfried
wurde in Handschellen zur Polizeiwache in die Ausnüchterungszelle verbracht.

Nachdem er dort seinen Rausch ausgeschlafen hatte und
infolgedessen danach von der Polizei wieder entlassen werden musste, ließ der 40-Jährige sich im weiteren Verlauf des 2.Februar mit einem Rettungswagen in die chirurgische Ambulanz eines anderen Siegener Krankenhauses einliefern.

Dort randalierte er sodann erneut und pöbelte erneut umher. Zum Abrechnen und Ausweisen benutzte er zu allem Überfluss auch noch eine Krankenkassenkarte einer völlig anderen Person.

Folgerichtig ging es für den 40-Jährigen dann erneut auf quasi direktem Weg von der chirurgischen Ambulanz des Krankenhauses in die Polizeigewahrsamszelle.

Da aber aller guten Dinge bekanntlich drei sind, endet die
Geschichte hier noch nicht ganz, sondern erfährt noch eine letzte
Ergänzung. Denn am Abend des 2.Februar fiel der alkoholisierte
Obdachlose erneut im Krankenhaus als Randalierer auf. Aufgrund
seiner Aggressivität stellte er nun sogar eine Gefahr für das
Krankenhauspersonal dar und musste deshalb zur Verhinderung weiterer Straftaten ein drittes mal innerhalb kurzer Zeit in Gewahrsam genommen werden.

Wegen verschiedenster Straftaten ermittelt nun das Siegener
Kriminalkommissariat gegen den 40-Jährigen. Weil er sich mit einer
falschen Krankenversicherungskarte ausgewiesen hatte, wird auch wegen eines so genannten Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen gegen den Obdachlosen ermittelt.

Außerdem informierte die Polizei die zuständige Ordnungsbehörde, um eine abschließende Lösung im Hinblick auf eine mögliche Unterbringung des 40-Jährigen zu erwirken.

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